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Schritt 1: Infos zum Therapiekind

Was sollte ich über ein neues Therapiekind in Erfahrung bringen?

 

Kommt ein Kind/Jugendlicher neu in die Lerntherapie, ist es wichtig, einen umfassenden Eindruck von dem Kind/Jugendlichen und seiner Familie zu bekommen:

  • Welche Schwierigkeiten liegen vor?

  • Welche Vorbefunde werden mitgebracht oder müssen noch angefordert werden?

  • Auf welche Ressourcen beim Kind/Jugendlichen und der Familie kann zurückgegriffen werden?

Fehlen wichtige Informationen, sollten diese noch eingeholt werden, bspw. in einem Eltern- oder Lehrergespräch.

Überblick aller Informationen

 

  • Wie sieht der medizinisch-psychologische Befund aus?

Der Befund der diagnostizierenden Stelle (meist Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie) ist eine wichtige Informationsquelle für die Therapieplanung: Die psychiatrische Diagnose findet sich auf der ersten Achse des Multiaxialen Klassifikationsschemas (MAS), auf der zweiten Achse wird die schulische Entwicklungsstörung (Lese- und/oder Rechtschreibstörung, Rechenstörung) erfasst, auf der dritten Achse die Intelligenz, auf der vierten Achse körperliche Erkrankungen, auf der fünften Achse die psychosozialen Belastungen und auf der sechsten Achse die Einschränkungen des Kindes durch die Erkrankung. Die Klassifikation anhand der sechs Achsen gibt eine sehr gute Basis über die auf den verschiedenen Ebenen bestehenden Schwierigkeiten.

Achse 1:

psychiatrische Diagnose

Achse 2:

schulische Entwicklungsstörung

Achse 3:

Intelligenz

Achse 4:

körperliche Erkrankungen

Achse 6:

Einschränkungen durch die Erkrankung

Achse 5:

psychosoziale Belastungen

Das multiaxiale Klassifikationsschema

 

  • Wer finanziert die Lerntherapie?

 

Eine zeitlich begrenzte Finanzierung der Lerntherapie über das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII ist möglich, wenn eine drohende seelische Behinderung festgestellt wurde, was in der Regel voraussetzt, dass psychische Belastungen oder Erkrankungen vorliegen und/oder erhebliche psychosoziale Einschränkungen festgestellt wurden.

Liegt keine Kostenübernahme durch das Jugendamt vor, finanzieren meist die Eltern selbst die Förderung, da die Krankenkassen bis heute die Übernahme der Behandlungskosten ablehnen. Empfangen die Eltern Sozialleistungen, ist zudem eine Beantragung der Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales möglich.

 

  • Welche Informationen fehlen?

 

Fehlende oder weitere relevante Informationen können im Gespräch mit Eltern, Lehrkraft oder Schulpsychologin oder Schulpsychologe eingeholt werden. Auch kann es sinnvoll sein, noch weitere förderrelevante Aspekte der Leistungsdefizite (Förderbezogene Diagnostik) zu untersuchen (siehe auch "Veränderungen systematisch erfassen" unter Schritt 3).

Elterngespräch

 

Das erste Elterngespräch findet vor der ersten Therapieeinheit mit dem Kind statt. Es ermöglicht, einen Eindruck des Kindes aus der elterlichen Perspektive zu erhalten sowie das Anliegen und die Erwartung der Eltern kennenzulernen. Außerdem bietet es einen Einblick in das familiäre Umfeld.

 

Die folgenden Vorschläge zu Fragen für das erste Gespräch sind ggf. anzupassen bzw. zu ergänzen:

Elterngespräch

Anamnese: Wie beschreiben die Eltern die Entwicklung des Kindes in den zentralen Bereichen Sprache, Motorik, Kognition, Emotion, Verhalten? Wann bemerkten sie erste Schwierigkeiten?

Leiden auch andere Familienmitglieder unter Lernstörungen? Gibt es psychische Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten beim Kind? Gibt es Geschwister? Wie alt sind diese und gibt es bei ihnen Auffälligkeiten?

Elternpaar im Gespräch mit Lerntherapeutin

"Auftrag" der Eltern: Was erhoffen sich die Eltern von der Therapie? Viele Eltern wünschen sich, die Lernstörung solle "geheilt" oder wegtherapiert werden. Dann ist es wichtig, realistische Perspektiven zu geben.

Silhouette eines Kopfes mit einem Fragezeichen in der Mitte
Pfeil steckt in der Mitte der Zielscheibe
Merkzettel
Puzzleteil
Lupe
Gut zu wissen

 

Eine Verbesserung der Leistungen ist erst nach einer gewissen Zeit zu erwarten. Der Transfer auf die Schulnoten dauert meist noch weitaus länger. In der Lerntherapie werden nicht wie in der Nachhilfe die Bereiche behandelt, in denen das Kind gerade in der Schule die größten Schwierigkeiten hat. Vielmehr müssen vorrangig grundlegende Fertigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen aufgebaut werden (natürlich können beide Punkte übereinstimmen).

 

  • Aufklärung/ Information: Wie viel wissen die Eltern schon über Lernstörungen? Die Eltern sollten bei ihrem jeweiligen Wissensstand und ihren Wünschen nach Information abgeholt werden. Hilfreich ist meist, ein individuelles Störungsmodell zu entwickeln. Außerdem ist die Entlastung bei bestehenden Schuldgefühlen der Eltern wichtig.

 

  • Eindruck des familiären Umfelds: Wie ist die familiäre Situation? Bei wem wächst das Kind auf? Wer macht die Hausaufgaben mit dem Kind? Wer fördert das Kind zuhause? Wird zuhause gelesen? Hat das Kind einen eigenen Schreibtisch? Ein eigenes Zimmer? Wann geht es schlafen? In welcher Stimmung/Verfassung kommt das Kind nach der Schule nachhause? Ist ein Elternteil zuhause, wenn das Kind aus der Schule kommt? Geht es in einen Hort?

 

  • Belastung des Kindes und der Familie durch die Lernstörung: Wird sie als abgegrenzte Schwierigkeit gesehen, die hauptsächlich auf die Schule begrenzt ist, oder bestimmt sie den Familienalltag? Wieviel Zeit verbringt das Kind mit den Hausaufgaben, und wie ist die Situation dabei? Gibt es bspw. oft Streit deshalb?

 

  • Stärken des Kindes: Welche Stärken des Kindes sehen die Eltern? Bei stark ausgeprägten Schwierigkeiten, die große Auswirkungen auf den Familienalltag haben, passiert es manchmal, dass nur noch die Probleme gesehen werden. Jedes Kind hat aber auch Stärken und Dinge, die es gerne tut und gut kann. Es ist sehr wichtig, den Fokus der Eltern auch wieder auf diese Bereiche zu lenken.

 

  • Komorbidität (auch nicht diagnostizierte): Hat das Kind in anderen schulischen Bereichen Schwierigkeiten? Wie belastend sind diese? Werden sie behandelt? Hat das Kind häufiger Bauch- oder Kopfschmerzen? Liegen Ängste vor? Wie ist die Stimmung?

 

  • Schulische Situation: Wie kommt das Kind zurecht? Erhält es Förderung in der Schule? Wird ihm Nachteilsausgleich gewährt? Bekommt das Kind Notenschutz? Geht es gerne in die Schule? Schulangst tritt bei Kindern mit Lernstörung überzufällig häufig auf. Verliert das Kind häufig Schulsachen, ist bei den Hausaufgaben sehr unruhig, kann schlecht stillsitzen (ADHS)? Oder trödelt das Kind morgens vor der Schule, kommt mit beschädigter Schultasche nach Hause? Ist das Kind bedrückt nach der Schule (Mobbing)?

 

  • Rahmenbedingungen der Lerntherapie: Verbindlichkeit zur Therapie klären (Terminplan, Dauer der Einheiten, Inhalte der Therapie vorbesprechen, Hausaufgaben besprechen). Bis wann muss der Termin abgesagt werden, wenn das Kind nicht kommen kann? Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen (Honorarausfall für Therapeutin oder Therapeut!)? Es ist sinnvoll, diese Punkte in einem Therapievertrag festzuhalten. Evtl. kann außerdem schon eine Schweigepflichtsentbindung für Lehrkraft (und weitere wichtige Personen) und Therapeutin oder Therapeut ausgefüllt werden.

 

  • Unterstützung durch die Eltern: Wollen/können Eltern von zu Hause unterstützen? Wenn ja: Empfehlungen für die Unterstützung zuhause geben (besser kürzere Einheiten, dafür regelmäßig u. Ä.). Umgang mit Hausaufgaben: Da dies häufig ein schwieriges Thema ist, ggf. im Elterngespräch mögliche Belastungen bei den Hausaufgaben erfragen und im Rahmen der Lernförderung Eltern dabei unterstützen.

 

  • Weitere Therapien: Erhält das Kind weitere Therapien (Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie etc.)? Manche Kinder haben mehrere Therapien gleichzeitig. Es kann sinnvoll sein, gemeinsam mit den Eltern nach Abstimmung mit den die Maßnahmen verordnenden Ärztinnen und Ärzte zu überlegen, ob tatsächlich die verschiedenen Behandlungen zeitlich parallel durchgeführt werden müssen, oder eine Therapie eine Weile ausgesetzt werden kann. Außerdem ist es wichtig abzuklären, ob andere Therapeutinnen und Therapeuten ebenfalls an der Lernstörung arbeiten (z. B. Logopädin oder Logopäde). Generell ist es sinnvoll, dass die mit dem Kind arbeitenden Fachleute sich austauschen. Hierfür ist eine Schweigepflichtsentbindung erforderlich.

 

Gespräch mit Schule (Lehrkraft, Schulpsychologin oder Schulpsychologe)

 

Das Gespräch mit Lehrkraft und/oder Schulpsychologin oder Schulpsychologen sollte eine fachliche Einschätzung und Informationen zur schulischen Situation ergeben, aber auch wertvolle Hinweise für die Förderplanung:

 

  • Welche Schwierigkeiten liegen aus Sicht der Lehrkraft vor? Wo sieht sie den akuten Förderbedarf? Die Einschätzung der Lehrkraft kann wertvolle Anhaltspunkte für die Therapie bieten. Die Erwartungen der Lehrkraft an die Therapie können auch thematisiert werden.

 

Gut zu wissen

 

  • Im Gespräch mit der Lehrkraft kann es sinnvoll sein, noch einmal klarzustellen, dass eine Lerntherapie keine Nachhilfe ist, sondern eine Therapie, in der vorrangig grundlegende Fertigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen aufgebaut werden und die individuellen Schwierigkeiten des Kindes unter Berücksichtigung eines multimodalen Ursachenkonzepts behandelt werden.

 

  • Wie ist das Kind in der Klasse integriert? Wie beteiligt es sich im Unterricht? Gibt es emotionale Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten? Wie ist die soziale Integration des Kindes in der Klasse? Geht das Kind gerne in die Schule? Die Lehrerinnen und Lehrer haben einen großen Einfluss darauf, wie die Lernstörung von den anderen Kindern wahrgenommen wird. Deshalb ist es wichtig, wie die Lehrkraft die Lernstörung erklärt und wie sie damit umgeht.

 

  • Erhält das Kind Nachteilsausgleich? Wie wird dieser umgesetzt? Wie geht die Lehrkraft noch auf die Schwierigkeiten des Kindes ein? Erhält das Kind auch Notenschutz?

 

  • Manche Lehrkräfte freuen sich über Vorschläge, zum Beispiel zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs oder wie sie das Kind zusätzlich im Unterricht gut unterstützen können.

Schritt 2: Therapiebeginn

Was ist wichtig bei Therapiebeginn?

 

Der Aufbau einer guten tragenden Beziehung zwischen Kind/Jugendlichen und Therapeutin oder Therapeut und die Motivation des Kindes/Jugendlichen bilden die Basis für den Therapieerfolg. Zu Beginn der Therapie liegt der Fokus auf dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Vertrauensaufbau:

 

  • Es kann sinnvoll sein, die erste Therapieeinheit unter Anwesenheit eines Elternteils durchzuführen, z. B. bei jüngeren/ängstlichen Kindern, oder wenn es den Eltern selbst wichtig ist. Dies kann im Elterngespräch besprochen werden.

  • In den ersten Therapieeinheiten sollte viel Zeit für Gespräche eingeplant werden. Abhängig vom Alter des Kindes und der individuellen Situation kann auch viel gespielt werden. Leistungsanforderungen sollten noch keine Rolle spielen.

  • So wie es wichtig ist, den „Auftrag“ der Eltern an Sie zu klären, ist es auch wichtig den „Auftrag“ des Kindes/Jugendlichen zu klären. Was will es selbst erreichen, warum kommt es zur Therapie? Natürlich kommt ein Kind nicht immer von sich aus in die Therapie. Umso wichtiger ist es, die Motivation des Kindes zu erfragen. Kommt ein Kind gegen seinen Willen und nur weil es muss, wird es schwierig, irgendeinen Therapieerfolg zu erzielen.

  • Für die Therapieplanung ist es wichtig zu wissen, ob komorbide psychische Störungen vorliegen und wie sehr das Kind ggf. darunter leidet. Oft zeigen Kinder mit Lernstörungen eine geringe Anstrengungsbereitschaft und Lernfreude, allgemeine Schulunlust oder auch psychosomatische Beschwerden, wie z. B. Bauch- oder Kopfschmerzen. Bei einer Rechenstörung wird außerdem häufig eine ausgeprägte Mathematikangst beobachtet. Liegt eine Leistungsangst vor, ist es notwendig zu klären, ob das Kind deswegen in einer Psychotherapie ist. Außerdem muss die Therapie die spezifischen Ängste des Kindes berücksichtigen und dieses Vorgehen mit dem Kind besprechen. Ein solches Vorgehen ist gleichermaßen notwendig, wenn eine Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) vorliegt.

Schritt 3: Therapieplanung

Was ist wichtig bei der Therapieplanung?

 

Bevor mit der Lerntherapie begonnen wird, ist es wichtig, einige Dinge zu klären:

 

  • Förderschwerpunkte ermitteln: Allein die Diagnose ist meist nicht ausreichend, um einzuschätzen, wo in der Therapie genau angesetzt werden soll. Hierfür ist es notwendig, das Kind und seinen Leistungsstand besser zu kennen – entweder durch „informelle“ Begutachtung der Leistung in verschiedenen Übungen oder durch förderrelevante Diagnostik.

  • Umgang mit evtl. vorliegenden komorbiden Auffälligkeiten (Komorbidität): Wie muss die Therapie angepasst werden? Bei einem Kind mit ADHS sollte die Therapie z. B. besonders klar strukturiert und für das Kind vorhersehbar und in kleinere Lerneinheiten unterteilt werden. Erhält das Kind ein Medikament zur Behandlung der ADHS ist zu klären, ob die Wirkung zu der Zeit der Lernförderung noch ausreichend ist. Liegt eine Schulangst vor, ist besonders behutsames Vorgehen nötig – evtl. zu Beginn mit sehr viel spielerischen Elementen und vor allem mit Aufgaben auf einem Schwierigkeitsniveau, bei dem das Kind Erfolgserlebnisse hat.

  • Passendes Förderprogramm ermitteln: Erst wenn die Schwerpunkte für die Lernförderung und evtl. bestehende weitere Auffälligkeiten (Komorbiditäten) des Kindes bekannt sind, ist es möglich, das passende Förderprogramm zu ermitteln.

  • Empfehlenswerte Programme für zu Hause ermitteln und bei ausreichenden Ressourcen die Eltern miteinbeziehen: Wollen/können die Eltern das Kind zuhause zusätzlich unterstützen, ist dies eine große Ressource. Regelmäßige, am besten tägliche, aber kurze Einheiten sind ideal.

  • Therapieplan erstellen: Nach der umfassenden Diagnostik einschließlich der Erstgespräche sollte ein Therapieplan erstellt werden. Auch wenn ein Therapieplan nicht von allen Jugendämtern (und auch nicht bei Selbstzahlern) gefordert wird, ist er dennoch sinnvoll. Wichtig ist, den Inhalt des Therapieplans mit den Beteiligten genau und in einer Sprache zu besprechen, die alle Beteiligte gut verstehen. Der Therapieplan sollte sowohl die geplanten Therapieziele enthalten als auch die Therapieschritte mit dem geplanten Zeitverlauf. Abhängig vom Verlauf sollte der Therapieplan regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Die Evaluationen sollten auch im Therapieplan enthalten sein.

Schritt 4: Therapieverlauf

Was ist wichtig im Therapieverlauf?

 

Im Laufe der Therapie ist es wichtig, den Fortschritt des Kindes, genauso aber auch seine Therapiemotivation und das psychische und allgemeine Wohlbefinden im Blick zu behalten. Intervision/Supervision und regelmäßige Gespräche mit Eltern und Schule können dabei helfen.

 

Veränderungen systematisch erfassen

 

  • Wurden die im Therapieplan festgelegten Ziele erreicht? Welche Veränderungen im Leistungsbereich kann ich feststellen? Viele Fortschritte lassen sich im regelmäßigen Arbeiten mit dem Kind einfach so feststellen. Trotzdem ist eine Lernverlaufsdiagnostik sinnvoll. Sie ermöglicht, den Verlauf zu erfassen und mit vorherigen Ergebnissen zu vergleichen. Es gibt leider nur wenige standardisierte Verfahren zur Lernverlaufsdiagnostik, die häufig curriculare Leistungsanforderungen stellen, was sich für den Einsatz in der Lerntherapie weniger eignet. Deshalb muss evtl. auf andere diagnostische Verfahren (z. B. das LONDI Screening) oder gar nicht standardisierte Leistungsproben zurückgegriffen werden.

  • Welche weiteren Veränderungen kann ich feststellen? Neben dem Leistungsbereich ist es wichtig im Blick zu behalten, wie sich das Kind insgesamt entwickelt. Hier sollte z. B. auf das Selbstbewusstsein, Motivation und eventuelle komorbide Auffälligkeiten (Komorbiditäten) geachtet werden.

 

Gespräche mit Eltern und Schule

 

Welche Veränderungen sehen Eltern, Lehrkräfte, Schultherapeutinnen oder Schultherapeuten? Es ist wichtig, auch die Einschätzung aus anderen Situationen als der Therapie miteinzubeziehen. Fördereffekte sind oft schon gut in der Therapie sichtbar, aber zeigen sich in der Schule erst sehr viel später. Es ist wesentlich, dies den Beteiligten (Kind, Eltern und Lehrkräften) zu erklären, um Enttäuschung und Frustration zu vermeiden.

Umgang mit schwierigen Situationen

 

Im Laufe der Therapie kann es auch zu schwierigen Situationen kommen. Bei ernsteren Konflikten zwischen Kind und Therapeutin oder Therapeuten sollten immer die Eltern hinzugezogen werden. Schwierige Situationen sollten im Rahmen der Supervision bearbeitet werden. Die Ursachen können vielfältig sein, bspw. können sie durch eine Überforderung des Kindes oder zu geringe Anerkennung begründet sein. Außerdem sollte mit den Eltern geklärt werden, ob sich Veränderungen in der Lebensumwelt des Kindes ereignet haben, die zu einer Veränderung von Therapiemotivation oder Verhalten geführt haben.

 

Berichtet das Kind von Vorfällen zuhause oder von solchen, die auf Mobbing hindeuten, sollte dies immer ernst genommen werden. Je nach Situation kann ein Elterngespräch, evtl. auch ein Gespräch mit anderen Fachleuten (z. B. Lehrkraft), sinnvoll sein. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte, wenn möglich, ebenfalls zunächst das Gespräch mit den Eltern gesucht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich anonym beim Jugendamt beraten zu lassen. Bei einem deutlichen, dringenden oder trotz eines Elterngesprächs fortbestehenden Verdachts auf Kindeswohlgefährdung sollte eine Gefahrenmeldung an das zuständige Jugendamt gemacht werden, das gemäß § 8a SGB VIII verantwortlich ist, die Gefahr einzuschätzen und wenn nötig zu intervenieren.

Schwierige Situationen in Therapie

Eltern hinzuziehen

Mit anderen Fachleuten sprechen

zwei Frauen und zwei Männer halten Puzzleteile zusammen
leuchtende Glühbirne Eureka-Symbol
Brille
Bleistift
Fragezeichen

Im Rahmen der Supervision bearbeiten

Sich beim Jugendamt beraten lassen

Fachlicher Austausch

 

Die Vernetzung mit anderen Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten ist immer sinnvoll. Im Rahmen von Intervision oder Supervision können schwierige Fälle besprochen werden. Die Supervision und Intervision dient der Qualitätssicherung der Therapie und schafft einen Rahmen für die individuelle Weiterentwicklung der Therapeutinnen und Therapeuten.

 

Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten sind sowohl im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) als auch im Berufsverband für Lerntherapeut*innen (BLT) organisiert. Beide Verbände bieten Vernetzungsmöglichkeiten.

Schritt 5: Beendigung  der Therapie

Wann wird die Therapie beendet?

 

Da eine Lernstörung im medizinischen Sinne nicht „geheilt“ werden kann, ist der Zeitpunkt, zu dem eine Therapie beendet wird, nicht immer eindeutig vorgegeben.

 

  • Ein Anhaltspunkt kann das erreichte Leistungsniveau des Kindes sein und die Rückmeldung aus der Schule über deutliche Leistungsfortschritte. Wichtig bei der Beurteilung ist, ob die Leistungsfortschritte auch in Alltagsanforderungen sichtbar sind. Auch bei Leistungen im unteren Durchschnittsbereich gemessen mit psychometrischen Tests ist eine Weiterführung oftmals noch sinnvoll, da häufig noch kein Transfer auf die Alltagsanforderungen im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen möglich ist.

  • Für eine Finanzierung durch das Jugendamt muss die Notwendigkeit der Fortführung der Förderung bei durchschnittlichen Lernleistungen jedoch gut begründet werden, z. B. durch das Fortbestehen der Schwierigkeiten der Integration in die Klasse oder dem Fortbestehen von psychischen Problemen. Umgekehrt gibt es Kinder, die sich verbessern, deren Verbesserung sich aber noch nicht in den Testergebnissen widerspiegeln. Dies kann vor allem bei Kindern mit äußerst niedrigen Ausgangsleistungen vorkommen.

  • Für die Weiterführung relevant ist natürlich auch, ob und wann die Therapieziele, die im Therapieplan beschrieben sind, erreicht wurden. Diese beziehen sich nicht notwendigerweise auf Leistungen im Lernbereich, sondern auch im psychosozialen und emotionalen Bereich.

  • In der Praxis wird in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Therapiestunden vom Jugendamt finanziert– auch dann, wenn die Leistungen noch nicht im Durchschnittsbereich liegen oder die Therapieziele noch nicht erreicht wurden. Es kann auch vorkommen, dass Kinder (oder auch Eltern) die Notwendigkeit einer Therapie nicht mehr sehen, wenn sich die Leistungen in der Schule verbessern.

  • Im Idealfall wird eine Therapie so lange fortgeführt, bis eine deutliche Leistungsverbesserung eintritt, und das Kind Strategien gelernt hat und anwenden kann, mit der Lernstörung gut umzugehen.

Materialien für die Lerntherapie

Bamberger Anamnesebogen bei schulischen Entwicklungsproblemen

 

Der Bamberger Anamnesebogen bei schulischen Entwicklungsproblemen (BASE) unterstützt bei der Beratung und bei der Förderempfehlung. Ihn gibt es in drei Varianten für das Anamnesegespräch mit unterschiedlichen Gruppen: BASE-S für Sorgeberechtigte, BASE-K für Kinder und Jugendliche und BASE-L für Lehrkräfte.

 

Die Ausführungen des BASE können einzeln oder im Set für 12 bis 40 € beim Verlag PaePsy erworben werden.

 

LONDI-Elternfragebogen

 

Der LONDI-Elternfragebogen stellt wichtige Informationen zum Kind bereit, was bei der individuellen Beratung und Förderung unterstützen kann. Abgefragt werden etwa relevante Probleme und Schwierigkeiten des Kindes sowie andere wichtige Informationen zum schulischen und sprachlichen Hintergrund.

 

Den LONDI-Fragebogen können Sie hier kostenfrei beziehen.

LONDI-Protokollbogen für das Elterngespräch

 

Der LONDI-Protokollbogen für das Elterngespräch bietet eine Vorlage für Ihre Notizen während dem Gespräch mit den Eltern. Er umfasst die Bereiche Eltern-Erstgespräch Diagnostik, Personalien, Vorstellungsgrund, Informationen zur familiären und schulischen Situation, Fragen und Anamnese.

 

Hier steht Ihnen der LONDI-Protokollbogen für das Elterngespräch kostenfrei zur Verfügung.

 

LONDI-Stundenprotokoll

 

Das LONDI-Stundenprotokoll ist eine Vorlage, mit deren Hilfe Sie wichtige Informationen zu ihrer Arbeit mit einem Kind in tabellarischer Form festhalten können.

 

Sie können das LONDI-Stundenprotokoll hier kostenfrei herunterladen.

Fragebogen zur Erfassung aktueller Motivation in Lern- und Leistungssituationen (FAM)

 

Mithilfe des Fragebogen zur Erfassung aktueller Motivation in Lern- und Leistungssituationen (FAM) kann die Motivation des Kindes bezüglich einer Lernaufgabe festgestellt werden. Er umfasst 18 Items, auf welche in sieben Abstufungen geantwortet werden kann. Dabei beinhaltet der FAM vier Skalen: Misserfolgsbefürchtung, Herausforderung, Erfolgswahrscheinlichkeit und Interesse.

 

Hier können Sie den FAM kostenfrei herunterladen.

 

Weitere Informationen zum FAM sowie zur Auswertung finden Sie hier.

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