Bei Paragraph 35a SGB VIII handelt es sich um ein Gesetz zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Festgelegt wird in diesem Paragraphen, unter welchen Voraussetzungen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Eingliederungshilfe haben und in welchen Formen die Hilfe stattfinden kann.