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Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich soll Nachteile, die für Schüler*innen aufgrund einer Lernstörung entstehen, ausgleichen. Die ausgleichenden Maßnahmen können in Prüfungs- und Leistungssituationen sowie in Lernsituationen angewendet werden. Sie umfassen methodisch-didaktische Hilfen, technische Hilfsmittel und besondere Bedingungen der Leistungserbringung. Dabei können je nach Bedarf des Kindes verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise eine längere Bearbeitungszeit oder eine stärkere Gewichtung der mündlichen Note, umgesetzt werden. Der Einsatz des Nachteilsausgleichs bedarf in der Regel die Zustimmung der Klassenkonferenz und Schulleitung.

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